Staatsanwalt: Höhere Strafe für Cains Mutter

Nach schriftlicher Ausfertigung des Urteils Berufung eingelegt.
Feldkirch. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Prozess gegen Cains Mutter nun wie angekündigt Berufung eingelegt. Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils fordert die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für Aleksandra N. sowie ein Fußfesselverbot. Cains Mutter war Ende Mai 2012 am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger zu zwei Jahren Haft, acht Monatedavon unbedingt, verurteilt worden.
Schuldig bekannt
N. bekannte sich schuldig, ihre beiden Kinder im Stich gelassen zu haben, als diese von ihrem damaligen Lebensgefährten Miloslav M. geschlagen wurden. Ihr jüngerer Sohn Cain starb im Jänner 2011 an den Misshandlungen. Unmittelbar nach dem Urteil meldete der Verteidiger der Frau, German Bertsch, Berufung an. Die Mutter sei mit dem Tod ihres Kindes genug gestraft, zudem wäre eine Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich, so seine Argumentation.