Förderungen für 24-Stunden-Pflege
Ich kann dem Leserbrief von Hr. Schwendinger bzgl. der eingefrorenen Einkommensgrenze von EUR 1600 als Bemessung für die Förderung einer notwendigen, kostspieligen 24-Stunden-Pflege unserer Pflegbedürftigen vollinhaltlich zustimmen. Das liegt seitens der Politik im Argen – es stellt sich die Frage: