Klage Ludesch
Wenn der Bürgermeister von Ludesch meint, es sei das Recht von Grundbesitzern in der Landesgrünzone, den Rechtsweg zu beschreiten, dann ist das sicher richtig und in einer Demokratie auch legitim. Wenn er aber nun abwarten will, was dabei herauskommt, lässt das vermuten, dass er die Entscheidung an