Erbschaftssteuer – Menschenrechte

Unter der schwarz-roten Koalitionsregierung Mitterlehner-Kern und unter Mitwirkung der Landeshauptleute, so auch Landeshauptmann Markus Wallner, wurde die Erbschaftssteuer im Familienbereich bei Immobilienübertragung mit einem steuerlichen Stufensatz von 0,5 bis 3,5 Prozent vom Verkehrswert belegt.

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