Erbschaftssteuer – Menschenrechte
Unter der schwarz-roten Koalitionsregierung Mitterlehner-Kern und unter Mitwirkung der Landeshauptleute, so auch Landeshauptmann Markus Wallner, wurde die Erbschaftssteuer im Familienbereich bei Immobilienübertragung mit einem steuerlichen Stufensatz von 0,5 bis 3,5 Prozent vom Verkehrswert belegt.