Unverhältnis-mäßigkeit
Ein Polizist, der im Zuge einer Amtshandlung in einem Lokal eigen-mächtig (ohne zu bezahlen) drei Fruchtsäfte verzehrt haben soll, wurde – so Medienberichten zufolge – von der in zweiter Instanz zuständigen Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro „verdonnert“. Dass dessen Verhal