Fünf oder zehn?

Das ist oft die Frage, wenn das
Finanzamt für die Vergangenheit Steuernachforderungen geltend macht. Die Verjährungsfrist für Abgaben beginnt nämlich grundsätzlich am Ende eines Kalenderjahres zu laufen und beträgt fünf Jahre. Ist eine Abgabe aber hinterzogen (also vorsätzlich und nicht nur grob fah

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