Ungerechtigkeit
Im Interview in den VN vom 8. März gibt Frau Wiesflecker zu, dass die alten Mütter, also die vor 1955 geborenen, vom Gesetzgeber ungerecht behandelt werden. Für Frauen, die eine Minute nach dem Silvester 1954/1955 geboren wurden, wird vom Familienlastenausgleichsfonds pro Kind vier Jahre lang auf da