Jahrgängerliste für alte Leute
Zum Leserbrief von Paul Seeberger, „Adressen von Jahrgängern gesucht“,
VN vom 21. August:
Ich habe mit Interesse den Leserbrief des Herrn Seeberger vom 21. 8. 2017 gelesen. Das Datenschutzgesetz mag seine Berechtigung haben. Dennoch sollten Ausnahmen geschaffen werden. Ich wollte die Daten des Jahrganges 1926 erfragen, was auch mir unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz verweigert wurde. Es würde schon genügen, die Namen und Anschriften zu erfahren. Was wäre schon dabei? Es ist traurig, dass nicht einmal mehr alte Leute ein Treffen organisieren können. Vielleicht geschieht ein kleines Wunder, und unser Bürgermeister findet eine Lösung, dass wir zu einer Jahrgängerliste kommen.
Rudi Petnig,
Sandstraße, Lustenau