Umlaufbeschluss statt Versammlung

Die Abhaltung von Eigentümerversammlungen ist im Wohnungseigentumsgesetz genau geregelt. Shutterstock
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden normalerweise bei der
Eigentümerversammlung gefasst. Sie können aber auch auf anderem Weg,
z. B. schriftlich, zustande kommen.
Recht. Aktuell folgen viele Hausgemeinschaften erneut den Empfehlungen der Vorarlberger Landes- und der Bundesregierung. Um einen Beitrag zur Reduktion der sozialen Kontakte zu leisten, werden physische Eigentümerversammlungen nicht abgehalten oder auf schriftliche Umlaufbeschlüsse reduziert. Das Wo