Wintergarten nur mit Zustimmung

Allgemeinbesitz Das Dach einer Wohnanlage ist Allgemeinbesitz. Wer das nutzen möchte, benötigt die Zustimmung aller Mitbesitzer.fotos: w.r.wagner_pixelio.de; shutterstock

Allgemeinbesitz Das Dach
einer Wohnanlage ist Allgemeinbesitz. Wer das nutzen möchte, benötigt
die Zustimmung aller Mitbesitzer.

fotos: w.r.wagner_pixelio.de; shutterstock

Wer zu seinem Penthaus auf der Wohnanlage einen Wintergarten baut,
benötigt dazu die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer.

Aktuell Selbst wenn die Baubehörde eine Genehmigung erteilt, so gelten im Wohnungseigentum noch weitere Regeln, die es einzuhalten gilt. Das muss laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofes auch der Eigentümer eines Penthauses akzeptieren, der auf der Dachterrasse einen Wintergarten errichtet hatte

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