Aufschließung und Erschließung

Wer ein Grundstück erwirbt, muss diverse Abgaben an die Kommune tätigen,
unter anderem eben auch sogenannte Erschließungskosten.

Aktuell „Bei den Erschließungskosten handelt es sich um eine kommunale Abgabe, die der Bauherr zahlen muss, um den Anschluss seines Grundstücks an Versorgungsnetze wie das Strom- und Wassernetz sowie an technische Netze und Infrastruktur wie Straßen zu gewährleisten.“
Das erläutert Reinhard Götze, C

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