Makler muss nicht alles prüfen

Umbauten Ob Umbauten oder andere Änderungen im Bestand vor Jahrzehnten genehmigt worden sind, muss der Makler nicht unbedingt
nachkontrollieren.
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Der Immobilienmakler darf den Aussagen eines Kunden vertrauen und muss nicht jede Information nachprüfen, die ihm dieser über eine Immobilie mitteilt.
Aktuell Das hat der Oberste Gerichtshof jetzt in einem Urteil bestätigt (OGH 9 OB 96/18 K). Gibt es allerdings berechtigte Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit wichtiger Angaben, so hat der Makler dem selbstverständlich nachzugehen. Zudem darf er einem Interessenten gegenüber nie den Eind