Der 48. Teil einer Straße

Privatstraße Auf Privatstraßen oder anderes Miteigentum ist bei Verlassenschaften besonders aufmerksam zu achten. Foto: A. Kopf

Privatstraße Auf Privatstraßen oder anderes Miteigentum ist bei Verlassenschaften besonders aufmerksam zu achten. Foto: A. Kopf

Beim Verkauf einer ererbten Liegenschaft können auch Kleinigkeiten
unerwartete Probleme bereiten.

Aktuell Es geht lediglich um einige Quadratmeter Zufahrtsstraße. Die aber können es in sich haben, wie Reinhard Götze, Geschäftsführer von Re/max Immowest, Lauterach, ab und zu erfährt. „Wir sollten den Verkauf eines Einfamilienhauses vermitteln und abwickeln. Eigentlich ein alltägliches Geschäft fü

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