Mietrecht und Altbauten

Das österreichische Mietrecht ist nicht einfach zu durchschauen. Schwierig wird es, wenn ein Objekt dem „Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG)“ unterliegt.

Aktuell Solche Häuser stehen keineswegs nur in Wien oder Graz. Altbau bedeutet bei einem Mietwohnungshaus, dass die Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953 bzw. bei einer Eigentumswohnung vor dem 8. Mai 1945 erteilt wurde. Der für sie vorgesehene „Richtwertmietzins“ gilt auch für zahlreiche Häuser in Vo

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