Geänderte Beschwerdefrist
Das Vorarlberger Gemeindegesetz wurde in wesentlichen Punkten geändert,
die Novelle tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
recht Behördliche Auflagen gehören bei jedem Bauprojekt dazu. Die Abschaffung des sogenannten innergemeinschaftlichen Instanzenzuges erbringt auch Änderungen für Bauverfahren. Konnten Parteien im Bauverfahren früher innerhalb von zwei Wochen gegen einen Baubescheid Berufung einlegen, so ist dies neu