Prüfung der Betriebskosten

Aktuell. In vielen Wohnanlagen ist es üblich, die Betriebskostenabrechnung durch gewählte Rechnungsprüfer begutachten zu lassen.
Manche Eigentümer können oder wollen mit Zahlen nur wenig anfangen. Deshalb vertrauen sie auf prüfende Miteigentümer und sind bei deren Zustimmung (Entlastung) zur Abrechnung beruhigt. Nicht nur Privatverwaltungen, auch professionelle Hausverwalter führen diese Prüfungen durch. Allerdings sieht das