Patientenanwalt

Verzögerte Behandlung
Vor Kurzem wurde die Patientenanwaltschaft mit einem Gutachten konfrontiert, welches festgestellt hat, dass auf Basis der eingetretenen verzögerten Behandlung kein Dauer- und Spätschaden zu erwarten sei. Behandlungsfehler liege daher keiner vor. Einigermaßen erstaunt wurde unsererseits versucht, etw