Rücklage als eiserne Reserve

Fassadenerneuerungen zählen zu den größeren Aufwendungen. foto: shutterstock
In jeder Eigentumswohnanlage ist gesetzlich verpflichtend eine Rücklage
zur Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden.
Recht Wer Wohnungseigentum in einem Mehrparteienhaus besitzt, ist Teil einer Eigentümergemeinschaft, die auch Sorge dafür tragen muss, dass das gemeinsame Eigentum in Schuss gehalten wird. Ob Treppenhaus, Lift, Fassade, Dach oder Heizung – je nach Alter und Zustand der Bausubstanz fallen hier früher