Die Eigentümerpartnerschaft

Zwei Personen können – unabhängig von ihrem Angehörigenverhältnis – eine Eigentümerpartnerschaft bilden. foto: shutterstock
Wenn zwei Personen gemeinsam eine Eigentumswohnung besitzen,
pflegen sie eine sogenannte Eigentümerpartnerschaft.
Recht Erwerben zwei natürliche Personen gemeinsam Wohnungseigentum, so wird dadurch automatisch eine Eigentümerpartnerschaft begründet. Ein Vertrag oder ein anderer Formalakt ist dafür nicht notwendig. Es ist auch nicht erforderlich, dass ein besonderes Angehörigenverhältnis zwischen diesen beiden P