Fahrradstraßen im Rheindelta und Tempo 30

Für die Begegnungszone im Höchster Ortszentrum gilt nach wie vor die Tempobegrenzung auf 20 km/h.
In Höchst gilt bereits 30 km/h, Fußach richtet zwei Fahrradstraßen ein.
HÖCHST, FUSSACH Mit dem Schulbeginn gilt auf sämtlichen Gemeindestraßen in Höchst neu Tempo 30. Ausgenommen sind die Landesstraßen (50 bzw. 40 km/h) sowie die Begegnungszone im Zentrum (20 km/h). Fußach erklärt zwei Gemeindestraßen zu Fahrradstraßen, Tempo 30 soll in absehbarer Zeit folgen.
Rechtzeit